Freiwillige Jahresabschlusspruefung

Freiwillige Jahresabschlusspruefung bei treuhand24-kanzlei.ch

Die Prüfung von Jahres- oder Zwischenabschlüssen ist in den meisten Fällen zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben bzw. gibt es ausreichend Möglichkeiten, eine Befreiung oder einen Verzicht zu beschließen, allerdings schafft eine freiwillige Jahresabschlussprüfung neben Vertrauen durch die so entstehende Transparenz auch einen umfassenden Überblick über die finanzielle Beschaffenheit Ihres Unternehmens.

Freiwillige Jahresabschlussprüfung - wichtige Innen- und Außenwirkung

Gerade für Kapitalgesellschaften, wie beispielsweise die Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die von verschiedenen Aktionären oder Gesellschaftern gehalten werden, ist die freiwillige Jahresabschlussprüfung ein geeignetes Instrument, die Rechtschaffenheit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung nachzuweisen. Selbst wenn Sie als Unternehmen nicht der gesetzlichen Pflicht unterliegen, weil Sie

- die Bilanzsumme von 10 Millionen CHF,
- die Umsatzsumme von 20 Millionen CHF oder
- den durchschnittlichen Mitarbeiterstamm von 50 Vollzeitstellen

nicht in mindestens zwei Punkten überschreiten und sich alle Aktionäre bzw. Gesellschafter auf einen Verzicht einigen könnten, sollten Sie über eine freiwillige Jahresabschlussprüfung nachdenken - wir stehen Ihnen zur Verfügung.

Nicht zu verachten ist die Auswirkung auf den Erfolg von Bankgesprächen, denn wenn die Finanzierungsinstitute die Qualität Ihrer Jahresabschlüsse oder Zwischenberichte durch eine freiwillige Jahresabschlussprüfung bestätigt bekommen, erhöhen sich Ihre Chancen ungemein. Gerade die korrekte Bewertung von Anlage- und Umlaufvermögen sowie die Erfolgsrechnung spielen bei der Bewertung des Kreditausfallrisikos eine große Rolle und wirken sich dementsprechend auf die Bewilligung respektive die Zinskonditionen aus. Auch für anderweitige Gläubiger Ihres Unternehmens, für potentielle Geschäftspartner oder Investoren schaffen Sie so die erforderliche Transparenz, die die wesentliche Grundlage für Vertrauen ist. Die freiwillige Jahresabschlussprüfung ist somit nicht nur die Bestätigung für die ordnungsgemäße und hochwertige Arbeit der Buchhaltung, sondern insbesondere auch ein Qualitätsmerkmal, das Ihr Unternehmen aufwerten kann.



Individuelle Gestaltung - freiwillige Jahresabschlussprüfung


Solange keine gesetzliche Pflicht besteht, können Sie den Prüfungsansatz frei gestalten - wir beraten Sie dazu.

Neben der freiwilligen Jahresabschlussprüfung, die die Erstellung der Jahresrechnung entsprechend der geltenden Vorschriften qualitativ und quantitativ untersucht, können ebenso

- die Tätigkeit der Geschäftsführung,
- die Ausführung der Zwischenberichte,
- die Werthaltigkeit der Sacheinlagen,
- Realisierung von Auskunfts- und Einsichtsrechten der Anteilseigner

Gegenstand von freiwilligen Prüfungen sein. Wir erörtern mit Ihnen, welche Prüfungen neben der freiwillige(n) Jahresabschlussprüfung für Ihr Unternehmen sinnvoll sind. Selbstverständlich übernehmen wir zuverlässig, diskret und kompetent alle Prüfungsaufgaben.

Freiwillige Jahresabschlussprüfung - wichtige Aussage über Ihre Managementqualitäten


Unabhängig vom Entwicklungsstadium Ihres Unternehmens sind die ordnungsgemäße Rechnungslegung und Bilanzierung das Aushängeschild für Ihr Management. Je fundierter, hochwertiger und belastbarer Sie nachweisen können, dass in allen entscheidenden Bereichen die gesetzlichen Anforderungen nach Obligationsrecht (OR), Swiss GAAP FER oder den international üblichen Buchhaltungsstandards eingehalten werden, umso gewichtiger sind die in den Abschlüssen ausgewiesenen Zahlen. Werden Ihrem Unternehmen durch die freiwillige Jahresabschlussprüfung eine solide Kapitalausstattung, die auf der Grundlage der ordnungsgemäß angewandten Bewertungsregeln ermittelt wurde, sowie eine nachhaltige und erfolgversprechende Entwicklung attestiert, erhöht das Ihre und die Reputation Ihres Unternehmens ungemein. Sehen Sie also eine freiwillige Jahresabschlussprüfung nicht als zusätzlichen und ärgerlichen Aufwand, sondern nutzen Sie clever die positiven Effekte, die Sie so erzielen können.

Wir erledigen das gerne für Sie.

Als Wirtschaftsprüfer stehen wir Ihnen für die verschiedensten Revisionen zur Verfügung. Über die freiwillige Jahresabschlussprüfung hinaus können wir individuelle Prüfungsansätze definieren und diverse Sonderprüfungen durchführen - nutzen Sie unser Know-how.

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