Gründung einer Aktiengesellschaft

Gründung einer Aktiengesellschaft in der Schweiz

Mit dem Gründen einer AG in der Schweiz eröffnen Sie sich die Möglichkeit, Beteiligungen nach Wunsch auszugeben und dies bei Bedarf auch anonym. Dabei profitieren Sie von der beschränkten Haftung, da nur das Gesellschaftsvermögen herangezogen werden kann.

Die AG ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, demzufolge sind bei der Gründung einer Aktiengesellschaft in der Schweiz auch wichtige Formerfordernisse zu beachten.









Vor- und Nachteile der Gründung einer Aktiengesellschaft in der Schweiz


Die Höhe des Mindestkapitals bei einer AG beträgt 100.000 CHF, wovon mindestens 50.000 CHF auf ein Sperrkonto eingezahlt werden müssen. Die AG benötigt mindestens einen Aktionär sowie mindestens einen Verwaltungsrat, der seinen Wohnsitz in der Schweiz hat. Des Weiteren ist ein Geschäftsführer oder Direktor nicht obligatorisch. Aktien können variabel gestaltet und unkompliziert übertragen werden, eine Publikation ist nicht zwingend erforderlich. Das Stammkapital und die Kosten für die Gründung einer Aktiengesellschaft in der Schweiz sind zwar höher als bei einer Gründung einer GmbH, aber eine AG räumt Ihnen auch umfangreichere unternehmerische Gestaltungsmöglichkeiten ein.

Wichtige Schritte - Gründung einer Aktiengesellschaft in der Schweiz


1. Der frei wählbare Firmenname muss immer den Zusatz AG, SA oder Ltd enthalten und darf nicht über den Geschäftszweck täuschen. Die Verfügbarkeit muss im zentralen Firmenindex überprüft werden - wir erledigen das.

2. Der Geschäftszweck sowie der Firmensitz müssen passend festgelegt werden - wir beraten Sie dazu.

3. Die Aktionäre, wofür sowohl natürliche als auch juristische Personen in Frage kommen, sind mit der Höhe der Anteile ebenso festzuhalten wie das Aktienkapital (mindestens 100.000 CHF) und die Zeichnungsberechtigungen. Der Nennwert der einzelnen Anteile beträgt bei der Gründung einer Aktiengesellschaft in der Schweiz mindestens 0,01 CHF - wir besprechen das mit Ihnen. An dieser Stelle werden wir mit Ihnen abwägen, ob für Ihre AG Namens- oder Inhaberaktien von Vorteil sind. Die Namensaktien einer AG werden bei Übertragung auf den Aktionär direkt auf seinen Namen ausgestellt und können nur mit Zustimmung der Hauptversammlung veräußert werden. Bei Inhaberaktien erfolgt die Übertragung anonym, so dass auch eine Weiterveräußerung unkompliziert erfolgen kann. Schon bei der Gründung einer Aktiengesellschaft in der Schweiz sollten diese Schritte für die Perspektive durchdacht sein.

4. Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft in der Schweiz ist die Bestellung mindestens eines Verwaltungsrates obligatorisch - dieser muss zwingend EU/EFTA Bürger sein und seinen Hauptwohnsitz in der Schweiz haben - wir ermitteln mit Ihnen die beste Variante für Ihre AG.

5. Das Thema Mehrwertsteuer ist auch bei der AG Gründung ab einem Umsatz von 100.000 CHF Pflicht - wir beraten Sie dazu.

6. Wollen Sie von der Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch die Pensionskasse Gebrauch machen, ist zunächst eine Einzelfirma oder eine Kollektivgesellschaft zu gründen und diese dann später in eine AG umzuwandeln - wir informieren Sie dazu.

7. Die formelle Gründung einer Aktiengesellschaft in der Schweiz erfolgt nun mit der Erstellung der vorbereiteten Unterlagen, zu denen selbstverständlich u.a. auch die Gesellschaftsstatuten, Bestellungsurkunden, der Beschluss der Hauptversammlung sowie eine Satzung gehören. Sie unterzeichnen die Dokumente und lassen Ihre Unterschrift beglaubigen.

8. Das Stammkapital für die AG muss parallel dazu auf ein Sperrkonto eingezahlt werden, damit die Bank Ihnen eine Bestätigung ausstellen kann, die im Original benötigt wird.

9. Beim Notar wird nun die Gründung einer Aktiengesellschaft in der Schweiz amtlich vollzogen und beurkundet, damit alle Unterlagen an das zuständige Handelsregisteramt übergeben werden können - wir übernehmen das.

10. Nach Erhalt des Handelsregisterauszugs stehen die Anmeldungen der AG bei der kantonalen Ausgleichskasse sowie zur Abführung der Mehrwertsteuer, wenn notwendig, an - wir kümmern uns darum.

Gründungskosten einer AG


Mit Eintragung in das Handelsregister ist die Gründung einer Aktiengesellschaft in der Schweiz abgeschlossen, die AG ist funktionsfähig und die Haftungsbegrenzung wirksam. Da der Arbeitsumfang bei der Gründung einer AG umfangreich ist, betragen die Kosten zwischen 1.500 und 4.000 CHF - in Abhängigkeit von den konkreten Aufwendungen.

Alternativ steht Ihnen auch die Möglichkeit der Übernahme einer bestehenden Aktiengesellschaft in der Schweiz offen - sprechen Sie mit uns.

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